„Wie weit dürfen wir den Transport versichern?“

Wie Versicherer mit den Incoterms arbeiten, erläutern Constantin Wirtz und Philip Specht von der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH. Prokurist Constantin Wirtz leitet den Innendienst des Assekuradeurs, Philip Specht ist Senior Underwriter für Transportversicherung.

Constantin Wirtz

Philip Specht

Welchen Stellenwert haben die Incoterms für Sie als Versicherer beziehungsweise Assekuradeur?

Specht: Die Incoterms sind ein ganz elementarer Bestandteil des Welthandels. Wir handeln ja heute in Deutschland überwiegend international und damit in verschiedenen Märkten, Kulturen und Sprachen. Dabei stellen die Incoterms ein unglaublich kraftvolles Werkzeug dar, mit dessen Hilfe es gelingt, dass sich Handelspartner trotz all ihrer Unterschiede an gemeinsame Regeln halten und ihren Handel sehr effizient und schnell gestalten. Wenn man sich vorstellt, dass ein Vertrag Punkt für Punkt zwischen jedem Käufer und Verkäufer immer wieder aufs Neue ausgehandelt und immer wieder neu bestimmt werden müsste, wer welche Kosten übernimmt, könnten die Massen an Waren, die heute täglich unterwegs sind, überhaupt nicht bewegt werden. Das System würde auf einen Markt zusammenfallen, was zu allergrößten Schwierigkeiten in den einzelnen Gesellschaften führen würde. Schließlich ist der Welthandel ist heutzutage so aufgestellt, dass sich jeder auf seine Stärken bezieht und all das, was er nicht kann, zukauft. Insofern sind die Märkte momentan so strukturiert, dass sie auf die Incoterms bauen müssen.

Wirtz: Speziell in unserer Funktion als Transportversicherer sind die Incoterms sehr wichtig, weil sie im nationalen wie insbesondere auch im internationalen Handel bewährte und erprobte Standards für Lieferkonditionen darstellen. Sie bieten klare Ablaufmuster und Verhaltensregeln an, beispielsweise zu der Frage, wer sich um die Verpackung der Ware oder – bei internationalen Transporten – wer sich um die Verzollung kümmern muss. Damit sind dann die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Verkäufer und Käufer klar geregelt. Die Incoterms legen also fest, wer was tun muss, wenn sich die Standorte der Vertragsparteien unterscheiden und zwischen beiden eine Strecke liegt, die sich teilweise über Klimazonen, Kontinente, Meere, Flüsse oder Gebirge erstrecken kann. Dabei spielt vor allem eine wichtige Rolle, wer bis wohin die Gefahr zu tragen hat. Wenn wir beispielsweise einen Verkäufer versichern und er die Gefahr nur bis zur deutschen Landesgrenze zu tragen hat, dann aber der Ware auf dem Transport nach Frankreich zum Beispiel auf der Autobahn zwischen Paris und Lyon etwas passiert, wären wir hier schon nicht mehr in der Pflicht, weil unser Versicherungsnehmer infolge der vereinbarten Klausel nicht mehr das Risiko trägt.

Wo wird der Versicherer aktiv, welche Rolle nimmt er im Transportprozess ein?

Specht: Man könnte sagen, wir stehen in der zweiten Reihe. Wir sind nicht direkter Partner für den Verkauf und Transport. Aber wir decken die Risiken dabei ab – oder wie wir sagen: das Interesse. Wenn man den Begriff vom lateinischen „inter est“, also „das, was dazwischen ist“, ableitet, bedeutet dies, dass wir einstandspflichtig sind, wenn unser Versicherungsnehmer das Interesse zu tragen hat. Wenn nicht, müssen wir auch keine Verantwortung dafür übernehmen. Deshalb ist es für uns unter anderem entscheidend zu wissen, wo genau etwas passiert ist.

Inwieweit ist der Versicherungsnehmer Ihnen gegenüber verpflichtet, die Incoterms korrekt anzuwenden?

Wirtz: Die korrekte Anwendung liegt in seinem ureigenen Interesse. Nehmen wir als Beispiel den internationalen Transport einer Maschine von Deutschland nach Südamerika. Damit sind erhebliche Transportkosten verbunden, vor allem wenn diese Maschine nicht in einen Container passt, weil sie einfach zu groß und zu schwer ist. Mit solch einem Transport sind also erhebliche Kosten und Organisationsfragen verbunden. Daher ist in der Preisfindung zwischen beiden Vertragsparteien, dem Verkäufer und Käufer, ganz genau festzuhalten: Wer organisiert den Transport, wer bezahlt das, und wer bezahlt die Versicherung? Wenn der Verkäufer alles davon übernehmen soll, muss er das auf den Kaufpreis aufschlagen. Insofern ist es weniger eine Verpflichtung gegenüber dem Versicherer, sondern letztendlich eine Verpflichtung des Verkäufers oder des Käufers gegenüber sich selbst zu erkennen, was er alles zu leisten hat und mit welchen Kosten das verbunden ist.

Welche Klauseln sind für Sie relevant?

Wirtz: Wir kommen ins Spiel, wenn Klauseln wie CIF oder CIP zwischen den Parteien vereinbart werden, bei denen der Begriff „Insurance“ enthalten ist: „Cost, Insurance and Freight“ beziehungsweise „Carriage and Insurance Paid to“. Diese Klauseln werden meist im Fall von Bankakkreditiven genutzt; da ist dann ein Versicherungszertifikat erforderlich, das den Empfänger im Schadensfall berechtigt, die Leistung vom Versicherer einzufordern. Mit anderen Klauseln, die nicht den Buchstaben I enthalten, kommen wir im Alltag weniger in Berührung. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, Kaufverträge und Lieferketten im Einzelnen zu prüfen – dafür sind der Versicherungsnehmer und sein Vertragspartner originär selbst zuständig.

Welche Anwendungsfälle sind besonders herausfordernd?

Wirtz: Wir kommen bei den Klauseln CIF und CIP häufig in Situationen, in denen auch unsere Versicherungsnehmer nicht mehr weiterwissen, weil es zum Beispiel die rechtlichen Gegebenheiten in einem Empfängerland nicht gestatten, dass von Europa aus bis zum Zielort ein durchgängiger Versicherungsschutz gewährt wird. Das betrifft beispielsweise Indien. Wenn Sie von Deutschland eine Maschine nach Kalkutta transportieren wollen, also inmitten dieses riesigen Subkontinents, so erfolgt dies erst auf dem See- und dann auf dem Landweg. Nach indischen Vorschriften dürfen Sie die Ware aber nur bis zum Seehafen, beispielsweise Mumbai, versichern. Von Mumbai nach Kalkutta darf die Ware nicht mehr durch einen ausländischen Versicherer abgedeckt werden, der nicht unter der Aufsicht der indischen Behörden steht. Dieses Problem finden Sie überall im außereuropäischen Ausland und demnächst vielleicht auch in Großbritannien. Für uns stellt sich dann stets die Frage: Wie weit dürfen wir als hiesiger Versicherer überhaupt einen internationalen Transport versichern, ohne gegen gesetzliche Vorschriften im Zielland zu verstoßen? Wenn wir ein Versicherungszertifikat mit CIF nach Kalkutta ausstellen sollen, bekäme der Empfänger im Schadensfall auf dem indischen Festland ein Problem, weil wir das Geld aufgrund der indischen aufsichtsrechtlichen Vorschriften nicht an ihn zahlen dürfen. Er hat aber den Schaden – doch wie kommt das Geld dann zu ihm?

Specht: Diese Problematik haben viele nicht auf dem Schirm, doch für uns ist das unser tägliches Brot, und wir bekommen regelmäßig Anrufe dazu. Beispielsweise werden wir gefragt, wie es aussieht, wenn der Empfänger eine bestimmte Akkreditivvereinbarung treffen möchte, in der die Versicherungsdauer festgelegt wird, aber gleichzeitig offen bleibt, bis zu welchem Punkt durchgehend von Deutschland aus überhaupt versichert werden darf. Die Incoterms sagen, das sei kein Problem. Aber man muss eben auch die Gegebenheiten des Empfängerlands beachten; darauf weist das Regelwerk auch hin. Wenn die regulatorischen Vorschriften in den einzelnen Ländern immer strenger angewandt werden, kommt dem Versicherungsnehmer die Unterstützung durch uns Versicherer hier sehr zugute.

2020 wird ein sehr wichtiges Jahr für die Incoterms. Wie bereiten Sie sich darauf vor?

Wirtz: Für uns bedeuten sie vor allem eine Weiterentwicklung. Wir hoffen natürlich, dass sich die Anwender im Markt mit den Neuerungen auseinandersetzen.

Specht: Die Veränderungen werden uns für die nächste Zeit sicher noch näher an unsere Kunden heranbringen. Denn wir müssen natürlich ein noch größeres Augenmerk darauf haben, dass die Klauseln, in denen die Versicherung Bestandteil des Kaufvertrags sind, richtig angewandt werden.

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