Klauselwahl im Vertrag

Die Incoterms® aus juristischer Perspektive

Die Markteinführung der Incoterms® 2020 ist zum Beginn des Jahres erfolgt. ICC Germany plant Seminare zu vertiefenden Fragestellungen und speziellen Zielgruppen. Prof. Dr. Burghard Piltz, Mitglied der Drafting-Group zum neuen Regelwerk, leitet das Seminar „Incoterms® 2020 für Juristen“.
Warum wurde ein Seminar extra für rechtliche Berater entwickelt?

Incoterms-Klauseln werden in ca. 90% der Export- und Importverträge eingesetzt. Darüber hinaus finden Klauseln der Incoterms auch in anderen Vertragstypen des internationalen Geschäfts Verwendung, so insbesondere in Frachtverträgen. Der rechtliche Berater, der derartige Verträge entwirft oder mit ihnen zu tun hat, muss demzufolge auch die von der ICC zu den Incoterms® aufgestellten Regeln in sein Beratungskonzept mit einbeziehen. Wenn auch in der Praxis die in einem konkreten Fall zur Anwendung kommende Klausel ähnlich wie der Kaufpreis häufig von dem Mandanten vorgegeben wird, befreit diese Vorgabe den rechtlichen Berater nicht davon, die Eignung der Klausel und ihre Stimmigkeit mit dem weiteren Vertragsinhalt zu überprüfen, den Mandanten auf mit der Klausel verbundene Risiken hinzuweisen und ggf. Abhilfen oder andere Alternativen vorzuschlagen. Das Seminar vermittelt das dafür erforderliche Handwerkzeug.

Was ist für Juristen im Umgang mit den Incoterms® besonders wichtig?

Neben einem soliden Verständnis der Unterschiede der Klauselgruppen und einer gesicherten, dem Rat suchenden Mandanten überlegenen Kenntnis für die mit jeder Klausel verbundenen weiteren Konsequenzen (z. B. mögliche Auswirkungen auf gerichtliche Zuständigkeiten) muss dem Juristen klar sein, welches der Grund für die Geltung der von der ICC zu jeder der 11 Klauseln aufgestellten 20 Regeln ist. Nur ein Beispiel: Die in Deutschland vertretene Theorie der AGB-Ähnlichkeit wird Schwierigkeiten haben, wenn der Käufer dem Verkäufer verschuldensunabhängig (!) Ersatz des Schadens leisten soll, der dem Verkäufer durch eine nicht rechtzeitige Mitwirkung des Käufers entstanden ist (siehe B9 „any additional costs“). Juristen im Ausland setzen den Geltungsgrund anders an.

Was ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Neuerung der Incoterms® 2020?

Die Incoterms® 2020 sind keine Revolution, sondern eher eine Evolution. So gibt es eine Vielzahl von Anpassungen und Fort-entwicklungen, bei denen keine Klausel ausgespart wurde. Daher gehören sämtliche Klauseln der Incoterms® 2020 auf den Prüfstand. Besonders auffällig ist neben der jetzt differenzierten Ausgestaltung der Versicherungsdeckung die ausdrückliche Ansprache von Transportdokumenten mit An-Bord-Vermerken, die häufig bei Akkreditivgeschäften eingesetzt werden. Völlig neuformuliert wurden die Regeln zu den zollrechtlichen Freimachungen.

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